Markenrecht

Der Wettbewerb bei Handel und Dienstleistungen nimmt zu. Anbieter wollen ihren oft hart erarbeiteten guten Namen geschützt wissen. Sie wollen diesen Namen als einzige und unverwechselbar verwenden. Der Name wird zur Marke.

Markenschutz ist möglich, national und international. Dafür gibt es gesetzlich vorgeschriebene Verfahren, die anzuwenden sehr detaillierte Kenntnisse voraussetzt. Auch hier ist der Rechtsanwalt gefragt.

Erst wenn die Marke im Markenregister eingetragen ist, ist sie gesetzlich geschützt. Der Markeninhaber kann die Verwendung der Marke durch andere unterbinden oder aber in einem Lizenzvertrag gestatten.

Schützen Sie Ihre Marke!