Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO).
Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus (§ 2 Abs. 1 BRAO).
Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO).
Nur Rechtsanwälte können das, was Rechtsanwälte können.
Auf der Basis jahrzehntelanger Erfahrung übernehme ich, bei gegebenen Voraussetzungen auch bundesweit, vorzugsweise Mandate
- als Strafverteidiger
- auf dem Gebiet des Disziplinarrechts
- bei Auseinandersetzungen mit Banken und Versicherungen
- bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- bei erbrechtlichen Fragen
- zur Anmeldung von Marken und Warenzeichen im Markenrecht
- bei gerichtlichen Zwangsversteigerungen
- in kirchenrechtlichen Fragen
- gegebenenfalls auch bei anderen Rechtsstreitigkeiten, z.B. Zivilrechtsstreitigkeiten.
Sollte die Sache es erfordern, verweise ich Sie auf Wunsch an einen spezialisierten Kollegen.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail. Ich antworte Ihnen umgehend, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Beratungen und Besprechungen sind auch am Ort des Geschehens möglich, auch im Gefängnis.